Brandschutz im Trockenbau

Brandschutzplatten spielen eine maßgebliche Rolle für die Feuersicherheit von Gebäuden in Trockenbauweise. Siniat bietet für fast alle baulichen Maßnahmen im Innenausbau sichere und wirtschaftliche Brandschutzkonstruktionen mit hochwertigen Brandschutzplatten an. Neben den bewährten Norm-Konstruktionen entwickeln wir kontinuierlich innovative Brandschutzlösungen, die in namhaften und akkreditierten Prüfinstituten auf ihre Funktionalität bezüglich des Feuerwiderstandesgeprüft werden. Siniat verfügt über ein umfassendes Brandschutz-Know-how und die erforderliche Expertise. Das kommt Ihnen zugute, wenn bauliche und brandschutztechnische Anforderungen mit den wirtschaftlichen Interessen aller Beteiligten zu verbinden sind. Überzeugen Sie sich selbst

ENTSTEHUNG UND ABLAUF EINES BRANDES

Sowohl vor Brandbeginn als auch im weiteren Brandverlauf spielt das Brandverhalten der Baustoffe, Bauteile und der im Raum befindlichen Güter eine wesentliche Rolle. Aber was passiert überhaupt bei einem Zimmerbrand und welchen Bedingungen müssen Feuerschutzplatten standhalten? Damit es zu einem Brand kommen kann, müssen brennbare Materialien und ausreichend Sauerstoff vorhanden sein. Außerdem spielt die Zündtemperatur der Materialien eine Rolle. Das ist die Temperatur, bei der ein Stoff von selbst beginnt zu brennen – ganz ohne unmittelbaren Kontakt mit einer Zündquelle wie Funken, Glut oder Flammen. Generell gilt: Je weniger brennbare Materialien vorhanden und je schwerer diese entflammbar sind, desto geringer ist das Risiko für einen Brand. Der weitere Brandverlauf kann je nach den stofflichen und geometrischen Voraussetzungen und dem Sauerstoffangebot sehr unterschiedlich sein. Je nach Art der brennbaren Materialien steigen Rauch und Gase auf und sammeln sich unter der Decke.
Sofern in dieser heißen Rauchgasschicht genügend Sauerstoff vorhanden ist und die Konzentration der brennbaren Rauchgase die untere Zündgrenze und somit den Explosionsbereich erreicht, kommt es zur Rauchgasdurchzündung (Flashover). Hierbei geraten alle im Raum befindlichen brennbaren Stoffe gleichzeitig in Brand, die Temperatur steigt sprunghaft an und es kommt zum Vollbrand. In der Vollbrandphase steigen die Temperaturen allmählich bis zu einem Maximum, das auch vom Sauerstoffangebot abhängt und über den Werten der in DIN 4102-4 bzw. ISO 834 festgelegten Einheits-Temperaturzeitkurve (ETK) liegen kann (vergleiche Bild).. Die ETK stellt einen stark vereinfachten, international standardisierten Brandverlauf dar, auf dem die Bauteilprüfungen nach den Brandschutznormen DIN 4102-2, -3, -5, -6, -9 und -11 basieren.

Siniat-Trockenbau-Brandschutz-Ablauf-Brand

BRANDSCHUTZ MIT GIPSPLATTEN IM TROCKENBAU

Gipskarton-Feuerschutzplatten (LaFlamm, LaFire, LaPrima, LaPlura, LaMassiv etc.) von Siniat bestehen aus den gleichen Rohstoffen wie normale Bauplatten (GKB). Der Gipskern enthält jedoch speziell abgestimmte Zuschläge aus Glasfasern und anderen mineralischen Stoffen, die ein Schrumpfen der Platte durch Wasserverlust teilweise ausgleichen. Dadurch wird der Gefügezusammenhalt insbesondere im Brandfall erheblich verbessert. Die Standsicherheit – und damit der Raumabschluss oder die tragende Funktion – sind länger gewährleistet. Gips enthält ca. 20 % gebundenes Kristallwasser, das im Brandfall sozusagen als „eingebautes Löschwasser“ und „Wärme-Isolator“ wirkt. Durch den entstehenden Wasserdampf liegt die Oberflächentemperatur zunächst bei ≤ 100°C. Die Hohlräume im Gipskern funktionieren als Dämmstoff – die Oberflächentemperatur auf der brandabgewandten Seite steigt dadurch langsamer an. Im Brandfall werden in einer 20 mm dicken Gipsplatte ca. 4 Liter Wasser/m² freigesetzt – der Brandfortschritt wird dadurch verzögert.

FEUERWIDERSTANDSKLASSEN VON BAUTEILEN NACH DIN 4102

In den Landesbauordnungen und Vorschriften für Sonderbauten werden die Anforderungen an den Feuerwiderstand durch die Bezeichnungen „feuerhemmend“ (F30), „hochfeuerhemmend“ (F60) und „feuerbeständig“ (F90) oder „hochfeuerbeständig“ (F120 / F180) ausgedrückt. Die Bezeichnungen orientieren sich an der Zeitdauer, die ein Bauteil bei einem Brand seine Funktionen (Tragfähigkeit, Rauchdichtigkeit und Raumabschluss) bewahren muss: Eine mit F30 klassifizierte Decke muss einem Brand zum Beispiel 30 Minuten standhalten, eine F90-Wand 90 Minuten. Nach der Bauregelliste können zur Erfüllung dieser Anforderungen Konstruktionen verwendet werden, die entweder nach DIN 4102 klassifiziert oder nach den entsprechenden europäischen Prüfnormen geprüft und klassifiziert wurden.

Für Konstruktionen, die nach DIN 4102 geprüft und klassifiziert sind, enthält die Bauregelliste Zuordnungen zu bauaufsichtlichen Anforderungen. Neben den Bauteilen (Wände, Decken, Stützen) enthält die Normreihe DIN 4102 in den Teilen 3 ff Vorschriften für die Prüfung und Klassifizierung zahlreicher Sonderbauteile (z.B. für Brandwände).

Brandschutz im Trockenbau

Begriffsdefinitionen Feuerwiderstand
gemäß BRL A Teil 1, Ausgabe 2015/2, Anlage 0.1.1

BAUAUFSICHTILICHE ANFORDERUNGEN KLASSEN NACH DIN 4102-2 KURZBEZEICHNUNG NACH DIN 4102-2
feuerhemmend Feuerwiderstandsklasse F 30 F 30-B (W 30*)
feuerhemmend und aus nichtbrennbaren Baustoffen Feuerwiderstandsklasse F 30 und aus nicht brennbaren Baustoffen F 30-A (W 30*)
hochfeuerhemmend Feuerwiderstandsklasse F 60 und in den wesentlichen Teilen aus nicht brennbaren Baustoffen F 60-AB (W 60*)
Feuerwiderstandsklasse F 60 und aus nichtbrennbaren Baustoffen F 60-A (W 60*)
feuerbeständig Feuerwiderstandsklasse F 90 und in den wesentlichen Teilen aus nicht brennbaren Baustoffe F 90-AB (W 90*)
feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen Feuerwiderstandsklasse F 90 und aus nichtbrennbaren Baustoffen F 90-A (W90*)

*Bei nichttragenden Außenwänden zulässig

ZUSATZ BAUSTOFFKLASSE
A wenn das Bauteil in dem für die Klassifizierung maßgebenden Querschnitt aus nichtbrennbaren Baustoffen besteht, z-B F90-A
AB wenn das Bauteil in den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Bauststofen besteht (als wesentlich gelten alle tragenden und aussteifenden Teile, bei raumabschließenden Bauteilen auch eine in Bauteilebene durchgehende Schicht) z.B F90-AB
B wenn das Bauteil über die Klassifizierung AB hinausgehend brennbare Baustoffe enthält. z-B. F30-B
Brandschutz im Trockenbau

SINIAT BRANDSCHUTZPLATTEN

LaFire

Brandschutzplatte F90 der Baustoffklasse A2 mit faserarmiertem Gipskern für den professionellen Brandschutz im Trockenbau mit vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten. Unverwechselbar durch rosa Karton

  • Selbstständige Unterdecken und unter Rohdecken der Bauart I

  • Stahlträger- und Stahlstützenbekleidungen mit / ohne Metallunterkonstruktion, F30 bis F180, auch als Formteil

  • Freitragende F90-Decken mit großen Spannweiten Schachtwände und tragende Holzständerwände

  • Raumsysteme F90

Brandschutz im Trockenbau

LaPlura

Mehrzweckplatte, extrem harte Oberfläche, holzfaserverstärkt und kernimprägniert. Universell einsetzbar für Wand, Decke und Dachausbau, für Brandschutzkonstruktionen bis F180 sowie für mäßig feuchtigkeitsbeanspruchte Bereiche, z. B. in häuslichen Bädern, und bei hohen Schallschutzanforderungen.

  • Wände und Decken mit hohen bauphysikalischen Anforderungen

  • Dachausbau, privater Wohnungsbau, Fertighäuser und Holzrahmenbau, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Ausbildungsund Freizeiteinrichtungen

  • Einsatz im nicht unmittelbar bewitterten Außenbereich möglich

Brandschutz im Trockenbau

LaHydro

Die glasvliesummantelte, leicht zu verarbeitende Spezialplatte ist für Innenräume mit hoher, mäßiger oder geringer Feuchtigkeitsbeanspruchung konzipiert und ist zugleich eine zuverlässige Brandschutzplatte. LaHydro ist auch im nicht unmittelbar bewitterten Außenbereich einsetzbar.

  • Extrem hohe Unempfindlichkeit gegenüber Feuchte und Nässe

  • Stark reduzierte Wasseraufnahme (< 3%)

  • Feuerwiderstandsklassen von F30 bis F90 und höher

  • Fachgerechter Untergrund für Abdichtungen und keramische Beläge

  • Einfache, schnelle und saubere Verarbeitung

  • Auch als Formteil lieferbar

Brandschutz im Trockenbau

Hydropanel

Die zementgebundene Spezialplatte für besonders nässebeanspruchte Bereiche hält auch starker mechanischer Beanspruchung stand. Multifunktional erfüllt sie hohe Anforderungen an Brandschutz, Schallschutz und Feuchteschutz.

  • Für hoch nässebeanspruchte Bereiche

  • Besonders bei hohen Anforderungen an die Stabilität und Belastbarkeit

  • Im Holzrahmenbau geeignet für die Aussteifung von Wandtafel- und Deckenkonstruktionen

  • Brandschutzbis F90 mit Metallständerkonstruktion

Brandschutz im Trockenbau

LaWall

Die faserarmierte Gipsplatte mit rückseitig aufkaschiertem Stahlblech kommt hauptsächlich bei der Errichtung von Brandwand-Konstruktionen zum Einsatz. Die werkseitige Stahlblechkaschierung der LaWall ermöglicht eine deutliche Zeit- und Kostenersparnis bei der Montage.

Einsatzbereiche:

  • Als F90-Wand und Brandwand zur Begrenzung von Brandabschnitten

  • Als Wohnungsabschlusswand

Brandschutz im Trockenbau

LaMassiv

Die kompakte GKF Feuerschutzplatte (Baustoffklasse A2) mit faserarmiertem Gipskern eignet sich für wirtschaftliche Brandschutzkonstruktionen bis F90 bei Wand- und Deckenkonstruktionen und für selbständige Deckenkonstruktionen bis F120. Dank besonders großer Stabilität sind Wand- und Deckenkonstruktionen sogar bei hohen Brandschutzanforderungen einlagig ausführbar.

Anwendungsmöglichkeiten:

  • Feuerwiderstandsklassen von F30 bis F180 für Wand-, Decken- und Dachbekleidungen

  • Selbständige F30 bis F90 Decken ohne Dämmstoff

  • Dachbekleidungen auch ohne Unterkonstruktion möglich

  • In kernimprägnierter Ausführung auch für feuchtigkeitsbeanspruchte Bereiche

Brandschutz im Trockenbau

LaFlamm

Die GKF Brandschutzplatte mit faserarmiertem Gipskern ist der Allrounder für Brandschutz-Anwendungen in fast allen Segmenten.

Anwendungsbereiche:

  • Feuerwiderstandsklassen von F30 bis F180 für Wand, Decke, Stützen- und Trägerbekleidungen

  • In kernimprägnierter Ausführung auch für feuchtigkeitsbeanspruchte Bereiche

Brandschutz im Trockenbau

LaPrima

Die glasvliesummantelte Spezial-Gipsplatte der Bauklasse A1 hat ihr Einsatzgebiet im Brandschutz vor allem bei E- und I-Kanälen.

  • Sicherer Brandschutz von E30 bis E90 und I30 bis I90

  • Auch für große Kanalquerschnitte

  • Flexible Ausführungsmöglichkeiten in ein-, zwei-, drei- oder vierseitigen Konstruktionen

Siniat Unterdecken und Deckenbekleidungen unter Decken der Bauarten I - II – II
Die brandschutztechnische Klassifizierung und Einstufung von Siniat Unterdecken und Deckenbekleidungen unter Decken der Bauarten I - II – III erfolgt nach DIN 4102-4 oder über den Nachweis durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP). Sie müssen zur Beurteilung ihrer Feuerwiderstandsklassen als Gesamtkonstruktion aus Rohdecke und Unterdecke betrachtet werden. Die Klassifizierung gilt in diesem Fall für eine Brandbeanspruchung von der Deckenunterseite und von der Rohdeckenoberseite, jedoch nicht aus dem Zwischendeckenbereich. Wenn Brandschutzertüchtigungen in Verbindung mit Decken der Bauart I - II - III nicht möglich sind, kann eine selbständige Unterdecke bzw. Deckenbekleidung eingesetzt werden. Als Verwendbarkeitsnachweis für Brandschutzertüchtigungen von Holzbalkendecken stehen die DIN 4102-4 oder die allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (abPs) von Siniat zur Verfügung.

BAUPRODUKTE UND BAUARTEN

Die Musterbauordnung und die Bauregelliste unterscheiden zwischen geregelten und nicht geregelten Bauprodukten, Bausätzen und Bauarten, sowie solchen, die aufgrund der Musterbauordnung (MBO) eine untergeordnete Bedeutung haben. Rechtlich sind die Begriffe für Bauprodukte und Bauarten in § 2 Abs. 9 und 10 MBO wiedergegeben.

Bauprodukte

Bauprodukte sind Baustoffe, Bauteile und Anlagen, die hergestellt werden um dauerhaft in bauliche Anlagen eingebaut zu werden." (§2, Abs. 9, MBO) In der Bauregelliste (BRL) A Teil 1 ist der größte Teil der im bauaufsichtlichen Verfahren eingesetzten Bauprodukte geregelt. Hier wird neben dem Bauprodukt die zugehörige technische Regel, der Übereinstimmungsnachweis (also der Nachweis der Übereinstimmung des fertigen Bauproduktes mit den technischen Regeln) und der Verwendbarkeitsnachweis bei wesentlichen Abweichungen von technischen Regeln festgelegt.

Geregelte Bauprodukte

Existieren Produktnormen, die über die BRL A Teil 1 bzw. BRL B in das bauaufsichtliche Verfahren eingeführt wurden, gelten Bauprodukte als „geregelt“. Der Verwendbarkeitsnachweis ist jeweils die nationale bzw. europäische Produktnorm. Der Übereinstimmungsnachweis wird auf Basis der jeweiligen Produktnorm geführt (CE-Zeichen ). Eine Übereinstimmungserklärung durch den ausführenden Handwerker vor Ort ist nicht erforderlich.

Nicht geregelte Bauprodukte

Weichen Bauprodukte von den geregelten Bauprodukten nach BRL A Teil 1 wesentlich ab oder gibt es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik (a.a.R.d.T. z. B. Produktnormen), gelten die Bauprodukte als „nicht geregelt“ und fallen somit unter die Bestimmungen der BRL A Teil 2. Als Verwendbarkeitsnachweis müssen in Abhängigkeit von den Vorgaben der BRL eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) auf Basis der BRL A Teil 2 oder eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) erbracht werden. Zusätzlich ist eine Übereinstimmungserklärung durch den Ausführenden oder ein Übereinstimmungszertifikat erforderlich.

Bauarten

Bauart ist das Zusammenfügen von Bauprodukten zu baulichen Anlagen oder Teilen von baulichen Anlagen." (§2, Abs. 10, MBO) Bauarten sind also Bauteile, die vor Ort auf der Grundlage von technischen Regeln oder Prüfverfahren zu baulichen Anlagen oder Teilen von baulichen Anlagen zusammengefügt werden, z. B. Gipskartonwände nach DIN 18183 oder Trennwände nach DIN 4102-2. Bauarten sind in der Bauregelliste BRL A Teil 3 national geregelt. Weichen sie von nationalen technischen Baubestimmungen (z. B. DIN 4102-4) ab oder gibt es keine allgemein anerkannte Regel der Technik, werden sie, analog zu den nichtgeregelten Bauprodukten, über abZ, abP oder ZiE geregelt.

BRANDVERHALTEN VON BAUSTOFFEN

Ähnlich wie beim Feuerwiderstand drücken die Landesbauordnungen auch die Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen durch Bezeichnungen wie „nichtbrennbar", „schwerentflammbar", etc. aus. Die Bauregelliste übernimmt wiederum die Aufgabe, diesen Bezeichnungen und Anforderungen Klassifizierungen nach DIN 4102-1 bzw. nach der europäischen Klassifizierungsnorm DIN EN 13501-1 gegenüberzustellen. Eine Zuordnung der Brandverhaltensklassifizierungen von Baustoffen zu bauaufsichtlichen Begriffen wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Besonders wichtig für wirksamen Brandschutz auch im Trockenbau sind die Kategorien A1 und A2, die für Brandwände gelten.

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Baulicher Brandschutz

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Für professionellen Brandschutz
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Technische Hotline

Beratung bei allen technischen Fragen
Technische Expertise, weitreichende Erfahrungen und schnelle Unterstützung - Die Experten an unserer Technischen Hotline unterstützen Sie gern bei Ihrem Trockenbau-Projekt.

Mo-Do 8:00 - 16:00 Uhr Fr 8:00 - 15:00 Uhr

Tel. +49 6171 / 61 33 33 Email: anwendungstechnik@siniat.com

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