Siniat entwickelt kontinuierlich innovative Brandschutzlösungen, die in namhaften und akkreditierten Prüfinstituten auf ihre Funktionalität bezüglich des Feuerwiderstandes geprüft werden.
Brandschutzplatten spielen eine maßgebliche Rolle für die Feuersicherheit von Gebäuden in Trockenbauweise. Siniat bietet für fast alle baulichen Maßnahmen im Innenausbau sichere und wirtschaftliche Brandschutzkonstruktionen mit hochwertigen Brandschutzplatten an. Neben den bewährten Norm-Konstruktionen entwickeln wir kontinuierlich innovative Brandschutzlösungen, die in namhaften und akkreditierten Prüfinstituten auf ihre Funktionalität bezüglich des Feuerwiderstandesgeprüft werden. Siniat verfügt über ein umfassendes Brandschutz-Know-how und die erforderliche Expertise. Das kommt Ihnen zugute, wenn bauliche und brandschutztechnische Anforderungen mit den wirtschaftlichen Interessen aller Beteiligten zu verbinden sind. Überzeugen Sie sich selbst
Sowohl vor Brandbeginn als auch im weiteren Brandverlauf spielt das Brandverhalten der Baustoffe, Bauteile und der im Raum befindlichen Güter eine wesentliche Rolle. Aber was passiert überhaupt bei einem Zimmerbrand und welchen Bedingungen müssen Feuerschutzplatten standhalten? Damit es zu einem Brand kommen kann, müssen brennbare Materialien und ausreichend Sauerstoff vorhanden sein. Außerdem spielt die Zündtemperatur der Materialien eine Rolle. Das ist die Temperatur, bei der ein Stoff von selbst beginnt zu brennen – ganz ohne unmittelbaren Kontakt mit einer Zündquelle wie Funken, Glut oder Flammen. Generell gilt: Je weniger brennbare Materialien vorhanden und je schwerer diese entflammbar sind, desto geringer ist das Risiko für einen Brand. Der weitere Brandverlauf kann je nach den stofflichen und geometrischen Voraussetzungen und dem Sauerstoffangebot sehr unterschiedlich sein. Je nach Art der brennbaren Materialien steigen Rauch und Gase auf und sammeln sich unter der Decke. Sofern in dieser heißen Rauchgasschicht genügend Sauerstoff vorhanden ist und die Konzentration der brennbaren Rauchgase die untere Zündgrenze und somit den Explosionsbereich erreicht, kommt es zur Rauchgasdurchzündung (Flashover). Hierbei geraten alle im Raum befindlichen brennbaren Stoffe gleichzeitig in Brand, die Temperatur steigt sprunghaft an und es kommt zum Vollbrand. In der Vollbrandphase steigen die Temperaturen allmählich bis zu einem Maximum, das auch vom Sauerstoffangebot abhängt und über den Werten der in DIN 4102-4 bzw. ISO 834 festgelegten Einheits-Temperaturzeitkurve (ETK) liegen kann (vergleiche Bild).. Die ETK stellt einen stark vereinfachten, international standardisierten Brandverlauf dar, auf dem die Bauteilprüfungen nach den Brandschutznormen DIN 4102-2, -3, -5, -6, -9 und -11 basieren.
Gipskarton-Feuerschutzplatten (LaFlamm, LaPlura, LaMassiv etc.) von Siniat bestehen aus den gleichen Rohstoffen wie normale Bauplatten (GKB). Der Gipskern enthält jedoch speziell abgestimmte Zuschläge aus Glasfasern und anderen mineralischen Stoffen, die ein Schrumpfen der Platte durch Wasserverlust teilweise ausgleichen. Dadurch wird der Gefügezusammenhalt insbesondere im Brandfall erheblich verbessert. Die Standsicherheit – und damit der Raumabschluss oder die tragende Funktion – sind länger gewährleistet. Gips enthält ca. 20 % gebundenes Kristallwasser, das im Brandfall sozusagen als „eingebautes Löschwasser“ und „Wärme-Isolator“ wirkt. Durch den entstehenden Wasserdampf liegt die Oberflächentemperatur zunächst bei ≤ 100°C. Die Hohlräume im Gipskern funktionieren als Dämmstoff – die Oberflächentemperatur auf der brandabgewandten Seite steigt dadurch langsamer an. Im Brandfall werden in einer 20 mm dicken Gipsplatte ca. 4 Liter Wasser/m² freigesetzt – der Brandfortschritt wird dadurch verzögert.
In den Landesbauordnungen und Vorschriften für Sonderbauten werden die Anforderungen an den Feuerwiderstand durch die Bezeichnungen „feuerhemmend“ (F30), „hochfeuerhemmend“ (F60) und „feuerbeständig“ (F90) oder „hochfeuerbeständig“ (F120 / F180) ausgedrückt. Die Bezeichnungen orientieren sich an der Zeitdauer, die ein Bauteil bei einem Brand seine Funktionen (Tragfähigkeit, Rauchdichtigkeit und Raumabschluss) bewahren muss: Eine mit F30 klassifizierte Decke muss einem Brand zum Beispiel 30 Minuten standhalten, eine F90-Wand 90 Minuten. Nach der Bauregelliste können zur Erfüllung dieser Anforderungen Konstruktionen verwendet werden, die entweder nach DIN 4102 klassifiziert oder nach den entsprechenden europäischen Prüfnormen geprüft und klassifiziert wurden. Für Konstruktionen, die nach DIN 4102 geprüft und klassifiziert sind, enthält die Bauregelliste Zuordnungen zu bauaufsichtlichen Anforderungen. Neben den Bauteilen (Wände, Decken, Stützen) enthält die Normreihe DIN 4102 in den Teilen 3 ff Vorschriften für die Prüfung und Klassifizierung zahlreicher Sonderbauteile (z.B. für Brandwände).
Begriffsdefinitionen Feuerwiderstand gemäß BRL A Teil 1, Ausgabe 2015/2, Anlage 0.1.1
feuerhemmend und aus nichtbrennbaren Baustoffen
*Bei nichttragenden Außenwänden zulässig
Mehrzweckplatte, extrem harte Oberfläche, holzfaserverstärkt und kernimprägniert. Universell einsetzbar für Wand, Decke und Dachausbau, für Brandschutzkonstruktionen bis F180 sowie für mäßig feuchtigkeitsbeanspruchte Bereiche, z. B. in häuslichen Bädern, und bei hohen Schallschutzanforderungen.
Die glasvliesummantelte, leicht zu verarbeitende Spezialplatte ist für Innenräume mit hoher, mäßiger oder geringer Feuchtigkeitsbeanspruchung konzipiert und ist zugleich eine zuverlässige Brandschutzplatte. LaHydro ist auch im nicht unmittelbar bewitterten Außenbereich einsetzbar.
Die zementgebundene Spezialplatte für besonders nässebeanspruchte Bereiche hält auch starker mechanischer Beanspruchung stand. Multifunktional erfüllt sie hohe Anforderungen an Brandschutz, Schallschutz und Feuchteschutz.
Die faserarmierte Gipsplatte mit rückseitig aufkaschiertem Stahlblech kommt hauptsächlich bei der Errichtung von Brandwand-Konstruktionen zum Einsatz. Die werkseitige Stahlblechkaschierung der LaWall ermöglicht eine deutliche Zeit- und Kostenersparnis bei der Montage.
Einsatzbereiche:
Die kompakte GKF Feuerschutzplatte (Baustoffklasse A2) mit faserarmiertem Gipskern eignet sich für wirtschaftliche Brandschutzkonstruktionen bis F90 bei Wand- und Deckenkonstruktionen und für selbständige Deckenkonstruktionen bis F120. Dank besonders großer Stabilität sind Wand- und Deckenkonstruktionen sogar bei hohen Brandschutzanforderungen einlagig ausführbar.
Anwendungsmöglichkeiten:
Die GKF Brandschutzplatte mit faserarmiertem Gipskern ist der Allrounder für Brandschutz-Anwendungen in fast allen Segmenten.
Anwendungsbereiche:
Eine Brandwand ist ein raumabschließendes vertikales Bauteil zum Abschluss oder zur Unterteilung von Gebäuden in Brandabschnitte. Die Brandwand muss so beschaffen sein, dass die Brandausbreitung auf andere Gebäude oder Brandabschnitte ausreichend lange verhindert wird. Als ausreichend lange gilt der Widerstand gegen ein Brandgeschehen, wenn die Brandwand unter zusätzlicher mechanischer Belastung feuerbeständig ist und aus nicht brennbaren Baustoffen besteht . Die Brandwand muss also im Brandfall undurchlässig gegen Hitze und Rauch sein und diese Aufgabe auch dann erfüllen, wenn andere Bauteile auf sie stürzen. Brandwände bilden auch im Trockenbau einen elementaren Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes von baulichen Anlagen. Die Beschaffenheit und Erfordernis von Brandwänden werden daher in Deutschland baurechtlich geregelt.
Man unterscheidet zwischen äußerer und innerer Brandwand: Eine äußere Brandwand (Gebäudeabschlusswand) ist bereits bei kleineren Gebäuden erforderlich, die direkt an ein weiteres Gebäude angrenzen oder sehr dicht bei benachbarten Gebäuden stehen. Die innere Brandwand gewährleistet insbesondere bei hohen oder ausgedehnten Gebäuden einen erhöhten Schutz der einzelnen Brandabschnitte. Um eine Brandwand im Trockenbau korrekt umzusetzen, ist die Wahl der geeigneten Bauteile entscheidend, zum Beispiel können spezielle Feuerschutzplatten Verwendung finden. Speziell für innere Brandwände bietet Siniat leichte Trennwände im Trockenbau mit Brandwandeigenschaften an. Die Siniat-Brandwände SW 18 bestehen aus einem Metallständerwerk mit beidseitiger mehrlagiger Beplankung aus Siniat-Feuerschutzplatten des Typs LaPlura oder LaFlamm. Um erhöhte mechanische Belastungen von 3000 Nm aufzunehmen zu können, ist je Wandseite zwischen den Brandschutzplattenlagen das Einbringen einer 0,5 mm dicken Stahlblecheinlage erforderlich. Alternativ hierzu kann die Brandwand mit zwei Lagen LaWall beplankt werden. Diese speziell für Bandwände entwickelte Brandschutzplatte ist 15 mm dick und hat bereits ein aufkaschiertes Stahlblech. So hilft Ihnen die LaWall, Zeit und Kosten bei der Umsetzung einer Brandwand im Trockenbau-Verfahren zu sparen. Detaillierte Informationen zu Brandwand-Konstruktionen finden Sie in der Siniat Brandschutzbroschüre.
Als Verwendbarkeitsnachweis für nichttragende, klassifizierte Holzständerwände steht die DIN 4102-4, Tab. 49 zur Verfügung. Die Anforderungen an die Standsicherheit und Ausführung von Holzständerwänden sind in der DIN 4103-4 festgelegt und werden durch die DIN 18 181 ergänzt. Die in DIN 4103-4 aufgeführten maximalen Wandhöhen sind auch für klassifizierte Bauteile nach DIN 4102-4 anzuwenden. Eine Überschreitung der Wandhöhen bedarf eines statischen Nachweises und einer brandschutztechnischen Beurteilung durch ein akkreditiertes Prüfinstitut.
Die Beplankung von tragenden Holzständerwänden erfolgt in der Regel beidseitig mit Gipsplatten (ggf. mit Holzwerkstoffplatten). Dabei handelt es sich um eine brandschutztechnisch wirksame Bekleidung. Eine brandschutztechnisch wirksame Bekleidung ist dann gegeben, wenn die Holzkonstruktion während der relevanten Branddauer von 60 Minuten die Entzündungstemperatur von 300°C nicht erreicht (Kapselkriterium). Seit 2002 dürfen laut MBO Gebäude mit bis zu fünf Geschossen in Holzbauweise errichtet werden. Die Umsetzung der Anforderungen an diese Gebäude wird in einer Muster-Holzbaurichtlinie (M-HFHHolzR) geregelt. Die Verwendung von Holztragkonstruktionen in der Gebäudeklasse 4 ist zulässig, wenn eine brandschutztechnisch wirksame Bekleidung und ausschließlich nichtbrennbare Dämmstoffe mit einem Schmelzpunkt ≥ 1.000°C gemäß DIN 4102-17 verwendet werden. Hochfeuerhemmende Bauteile aus Holz in Gebäuden der Gebäudeklasse 4: Der brandschutztechnische Nachweis erfolgt über Kapselkriterium, Klasse REI-K2 60 bzw. EI-K2 60, wird über Eurocode berechnet oder erfolgt über ein abP.
Siniat Metallständerwände sind Bauarten, mit geregelten brandschutztechnischen Verwendbarkeiten. Sie bedürfen als Verwendbarkeitsnachweis keiner allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ). Die Brandschutzeigenschaften (z.B. F90 Wand) sind nach DIN 4102-4, Tab. 48 oder, bei davon abweichenden Konstruktionen, durch allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP) nachgewiesen.
Doppelständerwände SW13 und Installationswände SW14 können nach DIN 4102-4,Tabelle 48 bei Feuerwiderstadklassen F30-A bis F180-A eingesetzt werden und nach DIN 18183 bis zu 6,50 hoch sein. Siniat Rundwände und Brandwände SW17-18 sind nicht geregelte Bauarten und weisen ihre brandschutztechnischen Eigenschaften durch allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP) nach.
Holzbalkendecken und Decken in Holztafelbauart müssen eine geschlossene obere Abdeckung mit einer Rohdichte von ≥ 600 kg/m3 besitzen, z. B.:
Bei Brandbeanspruchung von oben ist ein brandschutztechnisch wirksamer Fußbodenaufbau notwendig. Dieser kann im Trockenbau ausgeführt werden, z. B. als Trocken-Unterboden mit LaPlura. Die brandschutztechnische Klassifizierung von Holzbalkendecken setzt voraus, dass flankierende Bauteile mindestens die gleiche Feuerwiderstandsdauer aufweisen wie die klassifizierte Deckenkonstruktion. Die Klassifizierung gilt bei allen Siniat Deckensystemen SD51-57, abgesehen vom Eigengewicht, nur für unbelastete Unterdecken und Deckenbekleidungen.
Rohdecken sind tragende Konstruktionen z. B. Betondecken, Holzbalkendecken oder Stahlkonstruktionen. Bei Brandschutzanforderungen aus dem Zwischendeckenbereich funktioniert die Konstruktion nur dann, wenn die tragende Rohdecke mindestens der gleichen Feuerwiderstandsdauer angehört, wie die klassifizierte selbständige Decke (vgl. DIN 4102-4 Punkt 1.3). Gegebenenfalls muss die Rohdecke entsprechend brandschutztechnisch ertüchtigt werden – beispielsweise mit entsprechenden Brandschutzplatten. Installationen im Zwischendeckenbereich sind nach den Vorgaben der Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) zu befestigen.
Selbständige Unterdecken und Deckenbekleidungen sind Montagedecken, die eigenständig den brandschutztechnischen Abschluss eines Raumes bilden. Bei Brandbeanspruchung von unten bleibt die Feuerwiderstandsdauer der Rohdecke dabei unberücksichtigt.
Selbständige Unterdecken und Deckenbekleidungen kommen also dort zum Einsatz, wo die darüber liegende tragende Decken- bzw. Dachkonstruktion brandschutztechnisch nicht berücksichtigt werden kann. Tragwerke oberhalb der Unterdecken werden dadurch geschützt.
Siniat Unterdecken und Deckenbekleidungen erreichen alleine oder in Verbindung mit verschiedenen Rohdecken Feuerwiderstandsklassen bis zu F120. Mit Siniat Deckensystemen können Brandschutzanforderungen (z.B. F90 Decke oder F30 Decke) auf vielfältige Weise realisiert werden, ob für die Deckenunterseite oder für den Zwischendeckenbereich.
Die brandschutztechnische Klassifizierung und Einstufung von Siniat Unterdecken und Deckenbekleidungen unter Decken der Bauarten I - II – III erfolgt nach DIN 4102-4 oder über den Nachweis durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP). Sie müssen zur Beurteilung ihrer Feuerwiderstandsklassen als Gesamtkonstruktion aus Rohdecke und Unterdecke betrachtet werden. Die Klassifizierung gilt in diesem Fall für eine Brandbeanspruchung von der Deckenunterseite und von der Rohdeckenoberseite, jedoch nicht aus dem Zwischendeckenbereich. Wenn Brandschutzertüchtigungen in Verbindung mit Decken der Bauart I - II - III nicht möglich sind, kann eine selbständige Unterdecke bzw. Deckenbekleidung eingesetzt werden. Als Verwendbarkeitsnachweis für Brandschutzertüchtigungen von Holzbalkendecken stehen die DIN 4102-4 oder die allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (abPs) von Siniat zur Verfügung.
Bei Verringerung der Qualität einer Brandschutzmaßnahme müssen Ersatzvornahmen geplant werden, damit die Sicherheit und der Brandschutz im Trockenbau in gleichem Maße gewährleistet wird. Ziele des baulichen Brandschutzes
Das Brandschutzkonzept muss auf den Einzelfall abgestimmt sein. Es dient z. B. als Grundlage für die bauaufsichtliche Beurteilung, Genehmigung und Zustimmung, die Fachplanung, Bauausführung und Koordination der Gewerke sowie für die Abnahme.
Die Bauregellisten (BRL A, BRL B und Liste C) sind bauordnungsrechtlich relevante Veröffentlichungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). Darin sind die durch die obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder bauaufsichtlich eingeführten geregelten und nicht geregelten Bauprodukte und Bauarten, sowie die technischen Regeln für Bauprodukte und Bauarten aufgelistet. Die BRL werden zweimal pro Jahr in aktualisierter Form in den Mitteilungen des DIBt veröffentlicht.
Die Fachkommission Bauaufsicht in der ARGEBAU (Arbeitsgemeinschaft der für das Bauwesen zuständigen Minister) und / oder die Bauministerkonferenz erarbeiten Musterentwürfe für die Landesbauordnungen sowie für Landesverordnungen und Richtlinien. Die MBO unterscheidet Gebäude im Bereich von Standard-Nutzungen nach Gebäudeklassen. Bei der Festlegung der Gebäudeklassen werden die Gebäudehöhen mit der Größe der Nutzungseinheiten kombiniert, um die brandschutztechnischen Risiken mit baulichen Maßnahmen möglichst gering zu halten. Als Gebäudehöhe gilt das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses mit einem Aufenthaltraum über der mittleren Geländeoberfläche.
Die Musterbauordnung und die Bauregelliste unterscheiden zwischen geregelten und nicht geregelten Bauprodukten, Bausätzen und Bauarten, sowie solchen, die aufgrund der Musterbauordnung (MBO) eine untergeordnete Bedeutung haben. Rechtlich sind die Begriffe für Bauprodukte und Bauarten in § 2 Abs. 9 und 10 MBO wiedergegeben.
Ähnlich wie beim Feuerwiderstand drücken die Landesbauordnungen auch die Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen durch Bezeichnungen wie „nichtbrennbar", „schwerentflammbar", etc. aus. Die Bauregelliste übernimmt wiederum die Aufgabe, diesen Bezeichnungen und Anforderungen Klassifizierungen nach DIN 4102-1 bzw. nach der europäischen Klassifizierungsnorm DIN EN 13501-1 gegenüberzustellen. Eine Zuordnung der Brandverhaltensklassifizierungen von Baustoffen zu bauaufsichtlichen Begriffen wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Besonders wichtig für wirksamen Brandschutz auch im Trockenbau sind die Kategorien A1 und A2, die für Brandwände gelten.
Laden Sie sich hier die aktuelle Brandschutzbroschüre kostenlos runter.
Die modular buchbaren Wissensbausteine beinhalten aktuelle Trockenbauthemen in Theorie und Praxis.