Anforderungen an die Schalldämmung sind in der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau" definiert. Diese Norm ist bauaufsichtlich eingeführt und deren Anforderungen müssen als Mindest-Schallschutz auch im Trockenbau eingehalten werden. Bei Einhaltung dieser Mindest-Schalldämm-Maße sind akustische Störeinflüsse nicht auszuschließen. Entscheidend für die Wahrnehmung störender Geräusche im Raum ist der Grundgeräuschpegel, der vor allem nachts sowie in ruhigen Wohngegenden sehr niedrig ist. Hier werden selbst geringe Lärmbelästigungen als störend empfunden. Zudem spielt die Erwartungshaltung der Nutzer eine entscheidende Rolle.
Bei exklusiven Gebäuden werden höhere Erwartungen an den Schallschutz gestellt als bei Gebäuden mit Normalausstattung. Daher ist es empfehlenswert, dass Planer oder Architekten die Anforderungen an den Schallschutz im Vorfeld mit den Bauherren besprechen. Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz sind im Beiblatt 2 der DIN 4109 aufgeführt.
Zudem muss sich jeder Planer und Architekt an den allgemein anerkannten Regeln der Technik orientieren, die nicht nur in Normen, sondern auch in Richtlinien, z. B. der VDI 4100 „Schallschutz im Hochbau – Wohnungen – Beurteilung und Vorschläge für erhöhten Schallschutz" sowie in Fachpublikationen zu finden sind.
Je nach Objekttyp sind unterschiedliche Anforderungen zu erfüllen:
- In Büroräumen muss beispielsweise gewährleistet werden, dass die notwendige Vertraulichkeit (z. B. von Gesprächen) gewahrt wird.
- Im Wohnungsbau ist entscheidend, dass Geräusche der Nachbarn in den eigenen vier Wänden nicht stören.
- Im Krankenhaus muss beides gewährleistet sein: Einerseits dürfen z. B. vertrauliche Gespräche zwischen Arzt und Patient nicht nach außen dringen und andererseits darf Lärm die notwendige, für die Genesung entscheidende Ruhe des Patienten nicht stören.
- In anderen Objekten, z. B. Kinos oder Diskotheken, werden wesentlich höhere Anforderungen an den Schallschutz gestellt.
Die Anforderungen und Vorschläge der DIN 4109 an das bewertete Schalldämm- Maß von Bauteilen werden als erf. R'w angegeben.
Das bewertete Schalldämm-Maß R'w stellt nach wie vor die wichtigste Einflussgröße für den Luftschallschutz zwischen zwei Räumen dar. Trotz gleicher Schalldämmung kann die Wahrnehmung des Schallschutzes unterschiedlich sein. Die Größe des Raums sowie die Fläche des trennenden Bauteils haben Einfluss auf die Schalldämmung.
Die Schalldämmung von einem Raum zum anderen wird nicht allein durch das trennende Bauteil bestimmt. Besonders die angrenzenden und flankierenden Bauteile spielen bei der Schallübertragung eine maßgebliche Rolle. Die flankierenden Bauteile können als "Nebenwege" des Schalls die erwartete Schalldämmung von Raum zu Raum stark reduzieren und sogar die gute Dämmung der Trennwand aufheben.
Das bedeutet: Bei der Planung einer Schallschutz-Trockenbauwand müssen die flankierenden Bauteile exakt berücksichtigt werden!
Der Siniat Schallschutzrechner hilft Ihnen, den „Resultierenden Schalldämmwert" (R'w,R) unter Berücksichtigung der vier flankierenden Bauteile zu ermitteln.